Haftpflichtgutachten
Beweissichere Dokumentation von Fahrzeugschäden nach einem unverschuldeten Unfall.
Nach einem Unfall im rechtsrheinischen Köln erhalten Sie eine unabhängige und fachgerechte Schadenaufnahme. Unser Sachverständiger kommt zum Fahrzeug und begleitet Sie klar durch die nächsten Schritte.
Von der Unfallschadenaufnahme bis zur Fahrzeugbewertung erhalten Sie eine nachvollziehbare und unabhängige Einschätzung.
Beweissichere Dokumentation von Fahrzeugschäden nach einem unverschuldeten Unfall.
Unabhängige Prüfung vor dem Fahrzeugkauf, damit technische und wirtschaftliche Risiken sichtbar werden.
Fachkundige Schadenaufnahme und Bewertung von Motorrädern, Rollern und weiteren Zweirädern.
Realistische Wertermittlung für Pkw, Zweiräder, besondere Fahrzeuge und Verkaufsentscheidungen.
Fachgerechte Aufnahme des Schadenbildes und Sicherung relevanter Fahrzeugdaten.
Ob in Kalk, Humboldt/Gremberg, Vingst, Höhenberg, Ostheim, Merheim, Brück, Rath/Heumar oder Neubrück: Wir stimmen den Termin und einen geeigneten Standort direkt mit Ihnen ab.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen wählen. Die Gutachterkosten werden bei berechtigten Haftpflichtschäden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Rufen Sie uns an. Wir klären kurz die Situation und besprechen den schnellstmöglichen Termin.
📞 +49 1577 2821981Schildern Sie uns kurz den Unfall und nennen Sie den Standort des Fahrzeugs.
Wir dokumentieren Schaden, Zustand und alle für das Gutachten relevanten Merkmale.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Schadenregulierung.
Termine werden individuell abgestimmt. Rufen Sie am besten direkt an, damit wir den aktuellen Fahrzeugstandort und die Dringlichkeit berücksichtigen können.
Ja. Die Besichtigung kann nach Absprache an einem geeigneten Standort in Kalk oder der näheren Umgebung stattfinden.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden erforderliche Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Jeder Fall wird individuell geprüft.
Als Geschädigter können Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Wir beantworten Ihre ersten Fragen und stimmen die Besichtigung persönlich mit Ihnen ab.